Die Krankenversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeiter und Angestellte, die unterhalb einer bestimmten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Selbständige und Freiberufler, können freiwilliges Mitglied in der GKV werden, wenn sie sich nicht über die private Krankenversicherung (PKV) versichern können oder möchten. Beamte können ebenfalls frei zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung wählen. In der GKV sind Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder automatisch beitragsfrei mitversichert.
Die GKV kommt für fast alle Kosten auf, die dem Versicherten durch Krankheit entstehen, wie z. B. Kosten für Medikamente, Arztbehandlungen, Klinikaufenthalte, Kuren, Heil- und Hilfsmittel und vieles mehr. Die Kasse erstattet krankheitsbedingte Verdienstausfälle und übernimmt, wenn notwendig, die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Auf Grund der Kostenexplosionen im Gesundheitswesen, wurden in den letzten Jahren zunehmend bisherige Versicherungsleistungen gestrichen, so dass der Versicherte immer häufiger bestimmte Gesundheitsleistungen privat bezahlen muss. Die GKV deckt in zunehmendem Maße nur noch eine medizinische Grundversorgung ab. Darüber hinaus gehende besondere Ansprüche, wie z. B. die Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden, neu entwickelten Medikamenten oder der aktuell bestmöglichen medizinischen Versorgung, bleibt dem gesetzlich Versicherten versagt.
Diese Versorgungslücke kann durch eine individuelle private Krankenzusatzversicherung geschlossen werden, wie sie häufig für hochwertigen Zahnersatz angeboten wird. Ein vollständiger Wechsel in die PKV ist möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Im Jahr 2009 = 48.600 Euro) in mindestens drei auf einander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde.
Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben einen einheitlichen Beitragssatz der halbjährlich angepasst werden kann. Ein bestimmter prozentualer Anteil vom Einkommen muss als Beitrag an die Krankenkasse abgeführt werden. Es gibt sowohl einen Mindestbeitrag als auch einen Höchstbeitrag der sich an einer klar definierten Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Der Arbeitgeber übernimmt dabei ca. die Hälfte vom Beitrag.
Tipp!
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