Im beruflichen und privaten Alltag kann es urplötzlich zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Wenn der Chef eine Kündigung ausspricht oder der Vermieter eine sprunghafte Mieterhöhung verkündet, entsteht neben dem Ärger ein starkes Gefühl von ungerechter Behandlung.

Die Rechtslage ist häufig nicht eindeutig und guter Rat ist teuer. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss den Gang zum Anwalt und das Prozesskostenrisiko nicht scheuen. Die Rechtsschutzversicherung kommt für alle gesetzlichen Anwaltsgebühren auf. Bei der Wahl des Rechtsbeistands ist man völlig frei. Ferner übernimmt die Versicherung sämtliche Honorare für Zeugen und Sachverständige, sowie alle weiteren Gerichtskosten. Geht der Rechtsstreit verloren, werden auch sämtliche Kosten der Gegenseite erstattet. Je nach gewählter Versicherungsvariante, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für eine Kaution, was einen unter Umständen vor einem Gang in die U-Haft bewahren kann.

Generell von einer Kostenübernahme ausgeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen aller Art. Die Rechtsschutzversicherung leistet in der Regel frühestens 3 Monate nach Abschluss der Police und ist daher nicht geeignet bereits vor Versicherungsabschluss absehbare Rechtsstreitigkeiten abzusichern. Der Versicherer kann schon im Vorfeld die Kostenübernahme ablehnen, wenn die Rechtsverfolgung keine ausreichende Aussicht auf Erfolg bietet, oder wenn dem Versicherungsnehmer eigenes Verschulden zur Last gelegt wird.

Wird die Kostenübernahme mangels Erfolgsaussichten ablehnt, kann ein Schiedsgutachten von einem unabhängigen Gutachter eingeholt werden. Fällt dies negativ aus, muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Gutachtens erstatten. Bevor man einen Anwalt konsultiert, sollte immer das Einverständnis der Versicherung eingeholt werden.

Für nahezu jeden Lebensbereich existieren spezifische Rechtsschutzversicherungen, die nur beim Bestehen entsprechender Risiken zu empfehlen sind. Im Normalfall genügt eine Rechtsschutzversicherung, welche die Gebiete Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz umfasst.

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